Steuernews-TV November 2021
In einem Fahrtenbuch muss jede einzelne Fahrt ordnungsgemäß vermerkt werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Wurde ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt und als mangelhaft befunden, ermittelt die Finanzverwaltung den privaten Nutzungsanteil des Firmenwagens mittels der 1-%-Pauschalmethode. Alternativ kann eine Einzelfahrtbewertung vorgenommen werden. Mehr dazu in Steuernews-TV.
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