Leistungen – Lohn- und Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
- Volle Betreuung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereiche von den Aushilfskräften über Helferinnen und Assistenten bis zu den beschäftigten Angehörigen.
- Monatlicher Anruf bei Ihnen durch unsere Mitarbeiter. Hierbei Besprechung von evtl. Änderungen, z.B. aufgrund der uns stets aktuell vorliegenden Tarifverträge für Arzt- und Zahnarzthelferinnen.
- Erstellung sämtlicher Abrechnungen, Meldungen und Überweisungsträger sowie deren elektronische Übermittlung an die zuständigen Stellen.
- Auskünfte zum Arbeitsrecht durch unsere Rechtsabteilung.
Finanzbuchhaltung
- Quartalsweise bzw. monatliche Erstellung.
- Aufklären von Sachverhalten und Erkennen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Relevanz.
- Eigener Kontenrahmen und eigene betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleichen.
- Individuelle Auswertung, wie z.B. Liqiditätsrechnung.
- Durchsicht der Auswertungen durch den Steuerberater.
Jahresabschluss
- Entscheidung, ob die Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG oder die Bilanzierung vorteilhafter für Sie ist
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses mit Hilfe umfangreicher, ständig aktualisierter Checklisten unter Beachtung der vielfältigen Besonderheiten bei Ärzten / Zahnärzten.
- Steuerplanungsrechnung
Bei der persönlichen Jahresabschlussbesprechung mit dem Steuerberater wird Ihnen der Jahresabschluss erläutert. Hierbei können noch offene Fragen geklärt, Besonderheiten besprochen und weitere Steuergestaltungen mit Ihnen diskutiert werden. Dabei werden vorausschauend die Konsequenzen und Maßnahmen für die Folgezeit erläutert.